FAQ

Welche Inhaltsstoffe hat Hanf?

Für die Hanfpflanze (Cannabis sativa) sind zahlreiche Inhaltsstoffe nachgewiesen, u. a. rund 60 verschiedene Cannabinoide. Am bekanntesten ist THC (Δ9-Tetrahydrocannabinol), das die berauschende Wirkung verursacht. Ein weiteres Cannabinoid, das Cannabidiol (CBD), ist nicht psychoaktiv, löst also keine Rauschzustände aus. Ihm wird angstlösende, nervenzellenschützende (neuroprotektive), antipsychotische, entzündungshemmende, Brechreiz hemmende und muskelerschlaffende (krampflösende) Wirkung zugeschrieben. Ebenso werden hemmende/heilende Wirkungen bei bestimmten Krebsarten angesprochen.

Viele dem Cannabidiol zugeschriebene Wirkungen sind jedoch bislang wissenschaftlich nicht bestätigt. Die Cannabinoide werden in speziellen Drüsenhaaren im Bereich des Blütenstands gespeichert und sind in geringerem Ausmaß auch in den Blättern und Stängeln der Pflanze vorhanden. Hanfsamen enthalten keine Cannabinoide, sind aber reich an fettem Öl. Der Gehalt an den einzelnen Inhaltsstoffen hängt von der Hanfsorte und klimatischen Faktoren ab.

Was ist THC?

Der Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) ist eine psychoaktive Substanz die zu den Cannabinoiden gehört. Es unterliegt daher nicht dem Suchtmittelgesetz. In Österreich sind Produkte bis zu 0,3% THC gesetzlich erlaubt.

Die bekannteste natürliche Quelle für Cannabinoide ist mit bis zu 80 % das Harz der Cannabispflanze, wobei der Gehalt bis 22 % betragen kann.

Gewonnen wird THC hauptsächlich aus der Hanfpflanze (Cannabis). Besonders reich an THC sind hierbei die unbefruchteten weiblichen Blütenstände (etwa 6 bis 20 %), der THC-Gehalt der übrigen Pflanzenteile ist weit geringer (knapp 1 %). In den Samen der Pflanze ist gar kein THC enthalten. Die Blätter nahe der Blüte enthalten etwa 5–6 % THC. Männliche Pflanzen haben im Unterschied zu weiblichen einen sehr geringen THC-Gehalt.

Was ist CBD?

CBD – Cannabidiol, ist eine Verbindung, die sich in Cannabis und Hanf befindet.

CBD ist das zweithäufigste Cannabinoid in der Pflanze, gleich an zweiter Stelle hinter dem THC. Bis vor ein paar Jahren wusste kaum jemand etwas über CBD, aber in den letzten Jahren wurde in Studien herausgefunden, dass diese Verbindung einen atemberaubenden medizinischen Wert hat. Zum Beispiel ist die Verwendung von CBD als Antiepileptikum direkt für die erdrutschartige Veränderung der öffentlichen Meinung über Cannabis für die medizinische Nutzung verantwortlich.

CBD ist nicht psychoaktiv – es macht nicht „high“ und ist daher in den meisten Ländern legal – so auch in Österreich. Es darf daher verkauft oder konsumiert werden!

Viele dem Cannabidiol zugeschriebene Wirkungen sind jedoch bislang wissenschaftlich nicht bestätigt. Die Cannabinoide werden in speziellen Drüsenhaaren im Bereich des Blütenstands gespeichert und sind in geringerem Ausmaß auch in den Blättern und Stängeln der Pflanze vorhanden. Hanfsamen enthalten keine Cannabinoide, sind aber reich an fettem Öl. Der Gehalt an den einzelnen Inhaltsstoffen hängt von der Hanfsorte und klimatischen Faktoren ab.

Gesundheit….

Bitte beachtet, dass wir Aromaprodukte verkaufen. Wir sind keine Apotheke. Die Produkte sind nicht zur Einnahme empfohlen und dürfen nicht verwertet werden. Deshalb können und dürfen wir auch keinerlei medizinische Auskünfte geben.

Cannabis-Extrakte und CBD-haltige Ölgemische sind frei verkäuflich, solange nicht behauptet wird, es handle sich um ein Medikament oder bestimmte gesundheitliche Wirkungen versprochen werden.

Obwohl offiziell nicht als Medikament anerkannt, haben Studien gezeigt, dass CBD bei einer ganzen Reihe von verschiedenen Krankheiten von Nutzen ist. Bitte einfach googeln…

Cannabis als Arzneimittel

In Österreich ist derzeit ein Arzneimittel mit Cannabis-Wirkstoffen zugelassen. Es enthält die Kombination aus zwei Extrakten, eines stammt von einer THC-reichen Cannabis-Sorte, eines von einer Cannabidiol-reichen Sorte. Dieses Arzneimittel ist zur Verbesserung krampfartiger Symptome bei Patienten mit Multipler Sklerose zugelassen.

THC als Reinsubstanz (auch bekannt unter der Bezeichnung Dronabinol) kann als so genannte magistrale Verschreibung, das heißt als individuelle Zubereitung des Arzneimittels direkt in der Apotheke, abgegeben werden. Jeder Arzt kann eine solche magistrale Zubereitung über ein Suchtgiftrezept anordnen. Nach der derzeitigen Situation ist Ärzten dabei keine eng definierte Indikation auferlegt. Am ehesten kommt die magistrale Verschreibung zum Einsatz bei Spastizität bei Patienten mit Lähmungen sowie auch symptomatisch bei Multiple Sklerose-Patienten und anderen Nervenleiden, bei der Linderung chronischer Schmerzen, die auf keine andere Therapie ansprechen (Krebs, Erkrankungen des Nervensystems) oder Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen bei Krebs- und AIDS-Patienten. Bei wissenschaftlich nachvollziehbarer und therapeutisch sinnvoller Indikation (Einsatzgebiet) wird die Verschreibung in der Regel vom Chefarzt bewilligt, und somit werden die Kosten von der Kasse übernommen.

Die arzneiliche Wirksamkeit und Sicherheit von Cannabidiol allein (ohne Kombination mit THC) wird derzeit in klinischen Studien geprüft.

Hanf als Lebensmittel

Für die Lebensmittelerzeugung dürfen grundsätzlich nur Hanfvarietäten verwendet werden, deren THC-Gehalt unter 0,3 % liegt, die also nicht unter das Suchtmittelgesetz oder die dementsprechende Verordnung fallen. Die Untersuchung auf den THC-Gehalt während des Anbaus erfolgt zu jener Zeit, bei der die Hanfpflanze am meisten THC produziert hat (Ende der Blütezeit).

Die unter dem Kapitel „Anbau von Faserhanf“ genannten 0,2 % THC werden vielfach als Grenze genommen, um die Sicherheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit der angebauten Hanfsorte zu dokumentieren. Dieser Grenzwert gilt nicht für Lebensmittel sondern ausschließlich für den Anbau des Faserhanfs.

Hanfhaltige Lebensmittel sind z. B. Hanfblätter (Tee), Hanfsamen, Hanföl, Hanfmehl, Hanfprotein, Getränke (Bier, Limonade). Hanf wird auch bei der Herstellung kosmetischer Mittel eingesetzt.  In jüngerer Vergangenheit hat die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA eine Risikobewertung für THC in Lebensmitteln tierischer Herkunft durchgeführt (http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/4141). Sie kam dabei zu dem Schluss, dass bei einer täglichen Aufnahme aus solchen Lebensmitteln bis zu einem Höchstwert von 1 µg THC/kg Körpergewicht (akute Referenzdosis) keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Dies wurde auch in der Empfehlung (EU) 2016/2115 der Kommission bestätigt. Damit sind die jeweiligen THC Höchstgehalte von den Verzehrmengen der Lebensmittel abhängig und für  die Lebensmittelgruppen im Einzelnen festzusetzen. Solange allerdings keine dementsprechenden Grenzwerte festgelegt worden sind, ist eine individuelle Risikobewertung durchzuführen, wenn in einem Lebensmittel THC-Gehalte festgestellt werden. Dabei wird unter Berücksichtigung der Verzehrmengen und der akuten Referenzdosis der EFSA die Verkehrsfähigkeit des Lebensmittels bestimmt

Ist der Hanfanbau legal?

Hingegen dürfen die THC-haltigen Blüten- und Fruchtstände nur unter den Voraussetzungen des Suchtmittelgesetzes für medizinische oder wissenschaftliche Zwecken genutzt bzw. durch Gewerbetreibende mit einer Berechtigung zur Herstellung von Arzneimitteln und Giften und zum Großhandel mit Arzneimitteln und Giften gemäß § 94 Z 32 der Gewerbeordnung 1994, GewO 1994, BGBl. Nr. 194/1994 idgF verarbeitet werden.

Gemäß Suchtmittelgesetz § 6a SMG, BGBl. I Nr. 112/1997 idgF ist der Anbau von Pflanzen der Gattung Cannabis zwecks Gewinnung von Suchtgift für die Herstellung von Arzneimitteln sowie damit verbundene wissenschaftliche Zwecke nur der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH oder einer zu diesem Zweck gegründeten Tochtergesellschaft gestattet.

Wie sieht die Rechtslage in Österreich bezüglich Blüten eigentlich aus?

CBD steht in Österreich nicht auf der Arzneimittelliste daher dürfen diese Produkte frei verkauft werden. Der THC-Anteil ist unter 0,3 %,

Versendet ihr auch ins Ausland?

Ja versenden wir auch aber nur die Produkte was geeignet sind für das Ausland sie können nur die Produkte Bestellen die sie auch dürfen das ist bei uns im Shop so eingerichtet.

Wenn mich die Polizei mit euren Produkten erwischt…?

Dann ist ja am Produkt der THC-Wert mit unter 0,3 angeführt. Blüten verkaufen wir nur fest verpackt und mit Banderole versiegelt – was beweist, dass das drin ist was drauf steht… ein legales Produkt mit unter 0,3% THC.